Die gesetzliche Grundlage
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation wird nach § 1 Heilpraktikergesetz erteilt – in unserem Fall durch das Landratsamt Rosenheim nach amtlicher Prüfung.
Was das für Sie bedeutet
Die Erlaubnis ist ein offizielles Vertrauenssignal: Sie zeigt, dass die Berechtigung zur heilkundlichen Tätigkeit behördlich geprüft und erteilt wurde.
Klare Grenzen
Heilpraktik ersetzt keine ärztliche Behandlung. Sie versteht sich als ergänzende, ganzheitliche Begleitung – verantwortungsvoll und ehrlich.
Termin gefällig? In der Kosmetik Praxis Maria Starck in Edling bei Wasserburg am Inn beraten wir Sie gern persönlich. Jetzt online buchen.